Richtlinien für die Vergabe des Qualitätszeichens
„Simssee-Markt Stephanskirchen“ (Auszug)
Die Produktion muss mindestens den Kriterien der
Ziffer 1c des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms entsprechen, wie:
weniger als 2 Kühe pro Hektar
keine mineralische Stickstoffdüngung
keine leichtlöslichen Phosphat- und Kalidünger
keine chemischen Pflanzenschutzmittel
(außer Einzelbekämpfung des Ampfers mit Bestreichstab)
Verzicht auf genetisch verändertes Saatgut, Lebens- und Futtermitteln
mit genetisch veränderten Inhaltsstoffen
Spezielle Kriterien für Stephanskirchen erfüllen die,
die landschaftspflegerische Maßnahmen unterstützen, wie:
Futterzukauf nur bis 20% des Gesamtfuttereinsatzes
umweltschonende Ausbringung und Lagerung der Gülle
Durchführung der vom Landschaftsplan
empfohlenen Pflegemaßnahmen
Schutz von Uferrandstreifen
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